DOK: R24

Amateurfunkstation DJ9EY

JO31KF
 
 


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Funkamateuren ist es gestattet, ihre Betriebs­ein­richtungen selbst her­zu­stellen und zu betreiben. Die er­forder­lichen (Grund-)Kennt­nisse dazu haben sie in einer Prüfung nach­ge­wiesen. Selbstverständlich sind auch für Eigenbau­geräte alle gesetz­lichen Bestim­mungen sowie die an­erkan­nten Regel der Technik ein­zu­halten. Für den Betrieb von Sendern mittlerer und höherer Leistung ist eine Erklärung abzu­geben und die Ein­haltung der vor­ge­schriebenen Schutz­abstände nach­zu­weisen. Sie dürfen also darauf vertrauen, dass Sie als Nachbar keiner unzulässig hohen Strahlung aus­gesetzt sind. Die Energie­dichte Ihres ans Ohr gehaltenen Handys ist um einiges höher.

Auf den folgenden Seiten habe ich allerlei Informationen zur Verfügung gestellt, die für den Bereich Selbstbau nützlich sein können. Für die Richtig­keit und Vollständigkeit kann ich jedoch keine Garantie übernehmen. (Siehe Impressum / Haftungs­ausschluss)

Die hier verwendeten Namen und Zeichen können als Marke geschützt sein. Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn der Name oder die geschützte Marke zulässiger Weise als beschreibende Angabe in verwendet wird.

Über Anregungen und Beiträge die Sie mir zukommen lassen, würde ich mich sehr freuen.



Aderkennzeichnung nach Din 47 100

Aderfarben UL-/CSA-Steuerleitungen

Kennzeichnung von Isolierwerkstoffen



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